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Testamente in Griechenland: Was ausländische Residenten mit Immobilien in Griechenland wissen sollten

Für Expats oder ausländische Staatsbürger, die im Ausland leben und Immobilien in Griechenland besitzen, ist die Planung der Zukunft ihres Eigentums nach dem Tod ein wichtiger und verantwortungsvoller Schritt. Die Erstellung eines Testaments ist das sicherste rechtliche Instrument, um sicherzustellen, dass Vermögenswerte gemäß den Wünschen des Erblassers übertragen werden. In Griechenland ist die sicherste und gebräuchlichste Form das öffentliche Testament, das vor einem Notar errichtet wird.

Was ist ein öffentliches Testament?

Ein öffentliches Testament ist eine offizielle Art von Testament, das von einem Notar in Griechenland in Anwesenheit von drei Zeugen verfasst wird. Der Erblasser äußert seine Wünsche gegenüber dem Notar, der den Inhalt in einer offiziellen notariellen Urkunde festhält.

Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:
Der Erblasser, der Immobilien in Griechenland besitzt, kontaktiert einen Notar seiner Wahl, entweder direkt oder über seinen Rechtsvertreter. Der Notar erstellt das Testament auf der Grundlage der Anweisungen des Erblassers.
Der endgültige Text wird in Anwesenheit des Erblassers und dreier Zeugen (oder, in Fällen, die Vertraulichkeit erfordern, in Anwesenheit des Notars und eines Vertrauten) vorgelesen.
Der Erblasser, der Notar und die Zeugen unterzeichnen anschließend das Testament.

Es ist wichtig zu betonen, dass das öffentliche Testament sicher in den Archiven des Notars aufbewahrt und im Sonderregister für Testamente registriert wird, das elektronisch von der Hellenischen Notarvereinigung geführt wird. Das Testament wird zu Lebzeiten des Erblassers weder geöffnet noch offengelegt.

Was geschieht nach dem Tod des Erblassers?

Nach dem Tod des Erblassers: Das Testament wird von Verwandten oder dem Rechtsvertreter des Erblassers im Sonderregister für Testamente gesucht; Es wird durch einen Beschluss des Gerichts erster Instanz in der zuständigen Gerichtsbarkeit (typischerweise dort, wo der Tod eingetreten ist) geöffnet und veröffentlicht; Es wird beim Grundbuchamt oder Katasteramt zur offiziellen Registrierung der Erbschaft eingereicht; Das entsprechende Erbschaftssteuerverfahren folgt.

Ausländische Residenten sollten sich nicht ausschließlich auf ein in ihrem Wohnsitzland erstelltes Testament verlassen.
Das Testament muss dem griechischen Recht entsprechen und explizit auf das in Griechenland befindliche Eigentum Bezug nehmen. Idealerweise sollte ein separates Testament in Griechenland bezüglich der griechischen Immobilien erstellt werden.

Die Erstellung eines Testaments durch einen griechischen Notar ist ein sicherer, rechtmäßiger und transparenter Prozess für die ordnungsgemäße Übertragung von Vermögenswerten.
Für im Ausland lebende Personen ist dies der einzige garantierte Weg, um sicherzustellen, dass ihr Eigentum in Griechenland von den von ihnen gewählten Verwandten geerbt wird – ohne Streitigkeiten, Verzögerungen oder rechtliche Komplikationen.