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Neue Spezifikationen für kurzfristige Mietobjekte ab dem 1. Oktober 2025

Mit der Umsetzung der neuen Spezifikationen, die am 1. Oktober 2025 in Kraft treten, stehen bedeutende Veränderungen auf dem Markt für kurzfristige Vermietungen bevor. Das Ministerium für Tourismus versendet in Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen bereits E-Mail-Benachrichtigungen an Immobilieneigentümer, die eine aktive Immobilienregistrierungsnummer im Register für kurzfristige Unterkünfte haben.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, kurzfristige Vermietungen zu definieren und zu standardisieren, die in den letzten Jahren ein explosives Wachstum erlebt haben und sowohl den Tourismusmarkt als auch den Wohnungsmarkt beeinflussen.

Welche Änderungen gibt es?

Gemäß Artikel 3 des Gesetzes 5170/2025 müssen alle Immobilien, die auf Kurzzeitmietplattformen vermietet werden, kumulativ bestimmte Kriterien erfüllen. Unter anderem:

· Sie müssen hauptsächlich als Wohnraum genutzt werden und die Anforderungen der geltenden Gesetzgebung erfüllen.

· Es folgen zusätzliche, spezielle technische und betriebliche Spezifikationen, die voraussichtlich vom Ministerium für Tourismus im Detail veröffentlicht werden.

Der Grund für die Änderung

Die neue Verordnung zielt darauf ab, einen Markt zu ordnen, der bisher mit minimalen Einschränkungen operiert hat. Laut Regierungsquellen zielt die Maßnahme darauf ab:

  • Die Qualität des Tourismusprodukts sicherzustellen.
  • Mieter und Besucher zu schützen.
  • Die Einhaltung der Steuer- und Stadtplanungsrahmen sicherzustellen.

Gleichzeitig soll der Druck auf die langfristigen Mietpreise, insbesondere in großen städtischen Zentren, aufgrund der umfassenden Verlagerung von Immobilieneigentümern hin zur kurzfristigen Vermietung eingedämmt werden.

Was bedeutet das für Immobilieneigentümer?

Immobilieneigentümer müssen sich rechtzeitig an die neuen Anforderungen anpassen, um Geldstrafen oder die Streichung aus dem Register zu vermeiden. Die Einhaltung der technischen und betrieblichen Spezifikationen gilt nun als zwingende Voraussetzung für eine rechtmäßige Tätigkeit in diesem Sektor.

Nächste Schritte

Das Ministerium für Tourismus wird voraussichtlich in Kürze detaillierte Richtlinien veröffentlichen, während die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen weiterhin elektronische Benachrichtigungen an Immobilieneigentümer versenden wird. Die Anpassungsfrist endet am 1. Oktober 2025, dem Datum, an dem die neuen Spezifikationen vollständig in Kraft treten.