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Property Purchase Process

Immobilienkaufprozess in Griechenland: Schritt für Schritt

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  1. Erteilung einer Vollmacht
    Der erste Schritt beinhaltet die Erstellung einer allgemeinen Vollmacht durch einen griechischen oder ausländischen Notar, durch die der Käufer seinen Anwalt bevollmächtigt, in seinem Namen zu handeln.
    Wird die Vollmacht im Ausland unterzeichnet, muss sie mit einer Apostille versehen sein.
  2. Rechtliche Prüfung der Immobilie
    Der Anwalt des Käufers führt eine umfassende rechtliche Prüfung der Immobilie durch. Dies beinhaltet:
  • Rechtliche Prüfung der Immobilie im Grundbuchamt oder Hypothekenamt.
  • Überprüfung von Belastungen (wie Hypotheken, Pfändungen oder rechtliche Ansprüche)
  1. Beantragung einer griechischen Steuernummer (griechische AFM) und Eröffnung eines Bankkontos
    Der beauftragte Anwalt beantragt die Ausstellung einer Steuernummer (griechische AFM) für den Käufer bei den griechischen Steuerbehörden. Gleichzeitig kann in Zusammenarbeit mit dem Käufer ein Bankkonto bei einer griechischen Bank eröffnet werden, falls der Käufer dies wünscht. Die physische Anwesenheit des Käufers ist für die Kontoeröffnung zwingend erforderlich. Wünscht der Käufer kein griechisches Bankkonto zu eröffnen, kann die Zahlung für den Immobilienkauf über ein im Ausland geführtes Bankkonto erfolgen.
  2. Sammlung der erforderlichen Dokumente
    Der Verkäufer sammelt anschließend alle für die Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags erforderlichen Dokumente. Diese Dokumente werden vom Anwalt des Käufers geprüft, und wenn keine rechtlichen Hindernisse festgestellt werden, gehen die Parteien zur Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags über.
  3. Zahlung der Grunderwerbsteuer
    Der beauftragte Anwalt übernimmt die Ausfüllung und Einreichung der Grunderwerbsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt.
    Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,09 % des objektiven (amtlichen) oder des vereinbarten Wertes der Immobilie – je nachdem, welcher Wert höher ist.
  4. Unterzeichnung des Kaufvertrags
    Der endgültige Vertrag wird in Anwesenheit des Notars, des Anwalts und des Verkäufers unterzeichnet.
    Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Banküberweisung vom Konto des Käufers auf das Konto des Verkäufers. Die Zahlung wird durch einen offiziellen Einzahlungsnachweis bestätigt. Der Vertrag wird anschließend im Grundbuchamt eingetragen, und der Eigentumsübergang ist damit abgeschlossen.

Der Käufer erhält eine vollständige Dokumentenmappe, die Folgendes beinhaltet:

  • Der Kaufvertrag
  • Die Baugenehmigung
  • Der Energieausweis
  • Die Grundrisse der Immobilie
  • Der Lageplan

Pflichten des neuen Eigentümers

Nach Abschluss des Kaufs ist der neue Eigentümer verpflichtet:

  • Die Immobilie im Grundbuchamt (Kataster) registrieren
  • Die Immobilie im E9-Formular deklarieren (über das Taxisnet-System)
  • Die Zahlung der jährlichen Grundsteuer (ENFIA) sicherstellen

Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten—Notar, Anwalt und Immobilienmakler—gewährleistet einen reibungslosen Abschluss des Prozesses und beugt potenziellen zukünftigen rechtlichen oder finanziellen Problemen vor.

Unser Team ist hier, um Sie Schritt für Schritt mit vollständiger Transparenz zu begleiten, damit Sie während des gesamten Erlebnisses nur positive Gefühle genießen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Veroniki tsakalidou
Anwältin der ellas estate DS group